Damit kannst du rechnen

Vergütung/Gehalt

Das Gehalt bezeichnet man bei Auszubildenden als sogenannte „Ausbildungsvergütung“. Seit dem 1. Januar 2020 gilt das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Es regelt die gesetzlich festgeschriebene Mindestausbildungsvergütung. Die Entwicklung der Vergütung sieht bis 2024 wie folgt aus:

 

  1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr
2020 515€ 608€ 695€
2021 550€ 649€ 743€
2022 585 € 690€ 790€
2023 620€ 732€ 837€
2024 649€ 766€ 876€

Einige Betriebe zahlen aber auch mehr als gesetzlich vorgeschrieben.